Die Luftaufnahmen für eine Liegenschaft beinhalten:
*1. Vorraussetzung ist eine (von mir eingeholte) Flugfreigabe der jeweiligen örtlichen Behörde und die schriftliche Zustimmung des Firmeninhabers bzw. Grundstückseigentümers. Je nach Ortsgegebenheiten ist ein 360 Grad Flug bis max. 100m möglich. Die Flughöhe und -richtung entscheide ich vor Ort.
*2. Ich fliege nur bei schönem Wetter bis Windstärke 5.
Sollte ein geplanter Termin nicht stattfinden, werden keine eventuell entstandenen Kosten erstattet bzw. erhoben. Voraussetzung ist jedoch eine rechtzeitige Terminabsage (mindestens 2 Stunden vorher).
*3. Zzgl. 30 Cent pro Kilometer ab Kreisgrenze Uelzen.
Eigentumsrecht am Grundstück inkl. dem daraus resultierenden Hausrecht ist zu beachten. Persönlichkeitsrecht des Gebäudebewohners, sowie Nachbargrundstücke dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht ohne weiteres fotografiert werden. Entsprechendes Bildmaterial darf nicht veröffentlicht werden. Alle erkennbaren Personen im Video müssen vorab ihre Einwilligung erteilt haben.
Nach der schriftlichen Übertragung der Bild- und Filmrechte übernehmen Sie die Verantwortung für die entsprechenden Aufnahmen.
Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben nach deutschem Recht jedoch bei mir. Ich (der Urheber) kann nur die wirtschaftlich bedeutsamen Nutzungs- und Verwertungsrechte an meine Auftraggeber(in) übertragen. Beachten Sie bitte die Hinweise.
Luftbilder Uelzen - Bernd Meyer
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