Voraussetzung für den Copterflug ist eine, von mir eingeholte Aufstiegsge-nehmigung der jeweiligen örtlichen Behörde und die Zustimmung des Firmeninhabers bzw. Grundstückseigentümers. Je nach Ortsgegebenheiten ist ein 360 Grad Flug bis max. 100m Flughöhe möglich. Die Flughöhe und Flugrichtung entscheide ich vor Ort.
Da das Videosignal direkt auf die Fernbedienung übertragen wird, können Sie auch auf die Bildperspektive Einfluss nehmen.
Ich fliege nur bei schönem Wetter, d.h.:
Luftaufnahmen aus einem Flugzeug sind auch möglich. Preise auf Anfrage !
Interessant für Höhen, die mit dem Copter nicht erreicht werden dürfen.
Das Foto auf dieser Seite wurden aus einem Flugzeug aufgenommen.
Sollte ein geplanter Termin nicht stattfinden, werden keine eventuell entstandenen Kosten erstattet bzw. erhoben. Voraussetzung ist jedoch eine rechtzeitige Terminabsage (mindestens 2 Stunden vorher).
z.B. können folgende Ursachen einen geplanten Termin unmöglich machen:
Fotografie
Die Fotos werde ich Ihnen direkt nach dem Flug vorstellen.
Wenn Ihnen die Fotos gefallen, kann ich sie Ihnen direkt vor Ort auf eine CD speichern.
Nach dem vereinbarten Zahlungseingang erhalten Sie die Bild- und Filmrechte aus dem Auftrag mit allen übertragbaren, räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechten.
Nach der schriftlichen Übertragung der Bild- und Filmrechte übernehmen Sie die Verantwortung für die entsprechenden Aufnahmen.
Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben nach deutschem Recht jedoch bei mir. Ich (der Urheber) kann nur die wirtschaftlich bedeutsamen Nutzungs- und Verwertungsrechte an meine Auftraggeber(in) übertragen.
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